Brutto-Netto-Rechner
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Gehalt & Steuern
Gehaltsausfall, Versicherungsschutz und Urlaubskürzung.
Das ist der Punkt, der am meisten kostet und am wenigsten bekannt ist.
Bei unbezahltem Urlaub besteht das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich für längstens einen Monat fort. Danach endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung über den Arbeitgeber.
Wer länger freigestellt wird, muss sich selbst versichern — in der Regel freiwillig gesetzlich, was den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil bedeutet. Bei einem mittleren Einkommen sind das schnell 350 bis 800 € im Monat.
Auch in der Rentenversicherung entstehen Lücken: Für den freigestellten Zeitraum werden keine Beiträge gezahlt, die Zeit zählt weder für Anwartschaften noch für die Wartezeiten. Bei einem Sabbatical über mehrere Monate ist das spürbar.
Vor jeder längeren Freistellung lohnt ein Anruf bei der Krankenkasse. Der Wechsel muss aktiv angezeigt werden; wer es versäumt, riskiert eine Beitragsnachforderung.
Ob der Urlaubsanspruch gekürzt werden darf, hängt vom Grund der Freistellung ab.
Bei unbezahltem Sonderurlaub auf Wunsch der Beschäftigten hat das Bundesarbeitsgericht seine frühere Rechtsprechung geändert: Ruht das Arbeitsverhältnis vollständig, entsteht für diesen Zeitraum kein Urlaubsanspruch. Der Jahresanspruch verringert sich also anteilig.
Bei Elternzeit besteht ein ausdrückliches gesetzliches Kürzungsrecht um ein Zwölftel je vollem Monat — es muss vom Arbeitgeber aber erklärt werden und wirkt nicht automatisch.
Bei Krankheit gilt das Gegenteil: Der Urlaubsanspruch entsteht weiter. Er verfällt allerdings 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend andauert.
Einen allgemeinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht. Ohne gesetzliche Grundlage oder tarifliche Regelung ist es eine Frage der Vereinbarung.
Gesetzlich geregelt sind unter anderem die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten zur Pflege naher Angehöriger, die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen, die Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten in Teilzeit sowie die Elternzeit.
Für die Pflege eines erkrankten Kindes unter zwölf Jahren gibt es zusätzlich das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkassen — das ist keine unbezahlte Freistellung, sondern eine Entgeltersatzleistung, und deshalb der bessere Weg, wenn er offensteht.
Bei einem Sabbatical über ein Arbeitszeitkonto liegt technisch kein unbezahlter Urlaub vor: Es wird vorgearbeitetes Guthaben abgebaut, das Entgelt fließt weiter, und die Versicherung bleibt bestehen. Für längere Auszeiten ist das fast immer die bessere Konstruktion.
Nur in geregelten Fällen wie Pflegezeit oder Elternzeit. Sonst ist es Vereinbarungssache mit dem Arbeitgeber.
Längstens einen Monat über den Arbeitgeber. Danach musst du dich selbst versichern, ohne Arbeitgeberanteil.
Bei ruhendem Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch ja, anteilig. Bei Krankheit nicht, bei Elternzeit nur nach ausdrücklicher Erklärung.
Ja. Für den freigestellten Zeitraum werden keine Beiträge gezahlt und die Zeit zählt nicht für Anwartschaften.
Nicht unbedingt. Über ein Arbeitszeitkonto läuft das Entgelt weiter und der Versicherungsschutz bleibt — meist die bessere Lösung.
Nein, alles bleibt in diesem Tab.