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Gehalt & Steuern

Dividenden-Steuerrechner

Steuer auf Dividenden, mit Pauschbetrag und Quellensteuer.

Was es macht. Auf Dividenden fallen 25 % Abgeltungsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf und gegebenenfalls Kirchensteuer an — zusammen rund 26,4 bis 28 %. Bei ausländischen Aktien kommt Quellensteuer des Sitzlandes hinzu, die bis 15 Prozentpunkte auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Der Rest ist nur über einen Antrag im Ausland erstattungsfähig.
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So benutzt du Dividenden-Steuerrechner

  1. Gib die Bruttodividende und die Zahl der Aktien ein.
  2. Wähl das Sitzland der Gesellschaft, damit die Quellensteuer berücksichtigt wird.
  3. Trag den noch freien Sparerpauschbetrag ein und lies die Nettodividende ab.

Die deutsche Seite

Bei inländischen Aktien behält die depotführende Bank alles automatisch ein und führt es ab. Ohne weiteres Zutun ist die Steuer damit abgegolten — daher der Name.

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis 1.000 € je Person steuerfrei, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Der Auftrag muss vorher erteilt sein; rückwirkend hilft nur die Steuererklärung.

Kirchensteuer wird ebenfalls automatisch einbehalten, weil die Banken die Religionszugehörigkeit jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Wer das nicht möchte, kann einen Sperrvermerk setzen — dann muss die Kirchensteuer über die Steuererklärung nachgezahlt werden, vermieden wird sie dadurch nicht.

Ausländische Quellensteuer

Hier verlieren viele Anleger Geld, ohne es zu bemerken. Das Sitzland der Gesellschaft behält vorab eigene Steuer ein.

Ausländische Quellensteuer
LandQuellensteuerAnrechenbarRückholbar
USA15 % (mit W-8BEN)15 %nichts nötig
Niederlande15 %15 %nichts nötig
Frankreich25 %15 %10 % auf Antrag
Schweiz35 %15 %20 % auf Antrag
Dänemark27 %15 %12 % auf Antrag
Großbritannien0 %—entfällt

Bis zu 15 Prozentpunkte werden direkt auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, die Bank erledigt das meist automatisch. Was darüber liegt, muss beim ausländischen Fiskus zurückgefordert werden — ein Verfahren, das je nach Land Monate dauert und Gebühren kostet. Bei kleinen Depots lohnt es sich oft nicht, was faktisch eine dauerhafte Mehrbelastung bedeutet. Wer das vermeiden will, achtet beim Kauf auf das Sitzland: Britische und niederländische Titel sind steuerlich einfacher als schweizerische oder französische.

Ein Nebeneffekt: Liegt der Ertrag unter dem Sparerpauschbetrag, fällt keine deutsche Steuer an — dann gibt es auch nichts, worauf die Quellensteuer angerechnet werden könnte. Sie ist in diesem Fall schlicht verloren.

Teileinkünfteverfahren statt Abgeltungsteuer

Für wesentliche Beteiligungen gilt ein anderes Regime. Wer mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft hält — oder mindestens 1 % und beruflich für sie tätig ist — kann auf Antrag das Teileinkünfteverfahren wählen.

Dabei sind 40 % der Dividende steuerfrei, die restlichen 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Dafür sind 60 % der tatsächlichen Werbungskosten abziehbar — etwa Finanzierungszinsen für den Anteilserwerb, die bei der Abgeltungsteuer vollständig unberücksichtigt bleiben.

Der Antrag gilt für fünf Jahre und kann nicht jährlich neu entschieden werden. Er lohnt sich vor allem, wenn erhebliche Finanzierungskosten anfallen; bei einem hohen persönlichen Steuersatz ohne solche Kosten ist die Abgeltungsteuer günstiger.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer fällt auf Dividenden an?

25 % Abgeltungsteuer plus Soli, mit Kirchensteuer zusammen rund 28 %. Bis 1.000 € im Jahr bleibt es mit Freistellungsauftrag steuerfrei.

Was ist Quellensteuer?

Steuer, die das Sitzland der Gesellschaft einbehält. Bis 15 Prozentpunkte werden auf die deutsche Steuer angerechnet.

Wie hole ich Schweizer Quellensteuer zurück?

Über einen Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. 20 der 35 Prozentpunkte sind erstattungsfähig, das Verfahren dauert Monate.

Warum ist meine Quellensteuer nicht angerechnet worden?

Vermutlich lag dein Ertrag unter dem Sparerpauschbetrag. Ohne deutsche Steuer gibt es nichts anzurechnen.

Was ist das Teileinkünfteverfahren?

Eine Alternative für Beteiligungen ab 25 % — oder ab 1 % bei beruflicher Tätigkeit. 40 % steuerfrei, dafür Werbungskosten teilweise abziehbar.

Werden Dividenden aus ETFs anders besteuert?

Ja. Dort gelten Teilfreistellung und Vorabpauschale — siehe unseren Abgeltungsteuer-Rechner.

Werden meine Zahlen gesendet?

Nein, alles bleibt in diesem Tab.