Brutto-Netto-Rechner
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Gehalt & Steuern
Steuer auf Dividenden, mit Pauschbetrag und Quellensteuer.
Bei inländischen Aktien behält die depotführende Bank alles automatisch ein und führt es ab. Ohne weiteres Zutun ist die Steuer damit abgegolten — daher der Name.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis 1.000 € je Person steuerfrei, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Der Auftrag muss vorher erteilt sein; rückwirkend hilft nur die Steuererklärung.
Kirchensteuer wird ebenfalls automatisch einbehalten, weil die Banken die Religionszugehörigkeit jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Wer das nicht möchte, kann einen Sperrvermerk setzen — dann muss die Kirchensteuer über die Steuererklärung nachgezahlt werden, vermieden wird sie dadurch nicht.
Hier verlieren viele Anleger Geld, ohne es zu bemerken. Das Sitzland der Gesellschaft behält vorab eigene Steuer ein.
| Land | Quellensteuer | Anrechenbar | Rückholbar |
|---|---|---|---|
| USA | 15 % (mit W-8BEN) | 15 % | nichts nötig |
| Niederlande | 15 % | 15 % | nichts nötig |
| Frankreich | 25 % | 15 % | 10 % auf Antrag |
| Schweiz | 35 % | 15 % | 20 % auf Antrag |
| Dänemark | 27 % | 15 % | 12 % auf Antrag |
| Großbritannien | 0 % | — | entfällt |
Bis zu 15 Prozentpunkte werden direkt auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, die Bank erledigt das meist automatisch. Was darüber liegt, muss beim ausländischen Fiskus zurückgefordert werden — ein Verfahren, das je nach Land Monate dauert und Gebühren kostet. Bei kleinen Depots lohnt es sich oft nicht, was faktisch eine dauerhafte Mehrbelastung bedeutet. Wer das vermeiden will, achtet beim Kauf auf das Sitzland: Britische und niederländische Titel sind steuerlich einfacher als schweizerische oder französische.
Ein Nebeneffekt: Liegt der Ertrag unter dem Sparerpauschbetrag, fällt keine deutsche Steuer an — dann gibt es auch nichts, worauf die Quellensteuer angerechnet werden könnte. Sie ist in diesem Fall schlicht verloren.
Für wesentliche Beteiligungen gilt ein anderes Regime. Wer mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft hält — oder mindestens 1 % und beruflich für sie tätig ist — kann auf Antrag das Teileinkünfteverfahren wählen.
Dabei sind 40 % der Dividende steuerfrei, die restlichen 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Dafür sind 60 % der tatsächlichen Werbungskosten abziehbar — etwa Finanzierungszinsen für den Anteilserwerb, die bei der Abgeltungsteuer vollständig unberücksichtigt bleiben.
Der Antrag gilt für fünf Jahre und kann nicht jährlich neu entschieden werden. Er lohnt sich vor allem, wenn erhebliche Finanzierungskosten anfallen; bei einem hohen persönlichen Steuersatz ohne solche Kosten ist die Abgeltungsteuer günstiger.
25 % Abgeltungsteuer plus Soli, mit Kirchensteuer zusammen rund 28 %. Bis 1.000 € im Jahr bleibt es mit Freistellungsauftrag steuerfrei.
Steuer, die das Sitzland der Gesellschaft einbehält. Bis 15 Prozentpunkte werden auf die deutsche Steuer angerechnet.
Über einen Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. 20 der 35 Prozentpunkte sind erstattungsfähig, das Verfahren dauert Monate.
Vermutlich lag dein Ertrag unter dem Sparerpauschbetrag. Ohne deutsche Steuer gibt es nichts anzurechnen.
Eine Alternative für Beteiligungen ab 25 % — oder ab 1 % bei beruflicher Tätigkeit. 40 % steuerfrei, dafür Werbungskosten teilweise abziehbar.
Ja. Dort gelten Teilfreistellung und Vorabpauschale — siehe unseren Abgeltungsteuer-Rechner.
Nein, alles bleibt in diesem Tab.