Taille-Größe-Verhältnis
Verhältnis von Taillenumfang zu Körpergröße.
Gesundheit & Zuhause
Steigung und Auftritt nach Schrittmaßformel.
Sie geht auf eine Beobachtung aus dem 17. Jahrhundert zurück und gilt bis heute.
Die Formel lautet: zweimal Steigung plus Auftritt gleich 59 bis 65 Zentimeter, mit 63 als Idealwert.
Der Hintergrund ist der durchschnittliche Schritt eines Menschen von etwa 63 Zentimetern. Beim Treppensteigen wird die Höhe doppelt gewichtet, weil das Anheben des Körpers mehr Kraft kostet als das Vorsetzen des Fußes.
Eine Treppe mit 18 Zentimetern Steigung und 27 Zentimetern Auftritt ergibt 2 mal 18 plus 27 gleich 63 — genau im Ideal.
Liegt der Wert darunter, wirkt die Treppe trippelig und man kommt aus dem Rhythmus. Liegt er darüber, wird jeder Schritt zur Anstrengung.
Zwei weitere Regeln ergänzen sie: Die Sicherheitsregel — Steigung plus Auftritt zwischen 46 und 48 Zentimetern — und die Bequemlichkeitsregel — Auftritt minus Steigung etwa 12 Zentimeter. Eine gute Treppe erfüllt möglichst alle drei.
| Steigung | Auftritt | Schrittmaß |
|---|---|---|
| 17 cm | 29 cm | 63 cm — ideal |
| 18 cm | 27 cm | 63 cm — ideal |
| 19 cm | 25 cm | 63 cm — noch gut |
| 20 cm | 23 cm | 63 cm — steil |
Hier ist Vorsicht angebracht, denn die verbindlichen Werte sind nicht bundeseinheitlich.
DIN 18065 regelt die Maße von Gebäudetreppen und nennt Mindest- und Höchstwerte für Steigung, Auftritt und Laufbreite.
Verbindlich wird das aber erst über die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, und die Länder weichen in Einzelheiten voneinander ab.
Grob unterschieden wird zwischen notwendigen Treppen — also dem baurechtlich erforderlichen Rettungsweg — und zusätzlichen Treppen, etwa zum Spitzboden. Für notwendige Treppen gelten strengere Werte, und in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen strengere als in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Deshalb nennt diese Seite bewusst keine Grenzwerte als verbindlich: Sie hängen von Bundesland und Gebäudeart ab.
Vor dem Bau oder Umbau einer Treppe klär die geltenden Maße mit deiner Bauaufsichtsbehörde oder deiner Planerin. Die Schrittmaßformel hilft beim Entwurf, ersetzt aber die baurechtliche Prüfung nicht.
Der Ablauf in der Praxis, ausgehend von dem, was feststeht.
Die Geschosshöhe ist gegeben: Oberkante Fertigfußboden unten bis Oberkante Fertigfußboden oben. Nicht die Rohbauhöhe — der Fußbodenaufbau muss eingerechnet sein, sonst stimmt die letzte Stufe nicht.
Teile die Geschosshöhe durch eine geschätzte Steigung von etwa 18 Zentimetern, runde auf eine ganze Zahl und teile die Höhe erneut durch diese Zahl. Das ergibt die exakte Steigung.
Alle Steigungen müssen gleich hoch sein. Eine abweichende Stufe — typischerweise die erste oder letzte — ist die häufigste Stolperursache überhaupt, weil der Fuß sie nicht erwartet.
Die Zahl der Auftritte ist immer eins weniger als die Zahl der Steigungen, weil die oberste Stufe die Fertigfußbodenfläche ist.
Die Lauflänge ergibt sich aus Auftritt mal Anzahl der Auftritte. Reicht der Platz nicht, brauchst du eine gewendelte Treppe oder ein Podest.
Denk an die Kopfhöhe: Über jeder Stufe sollten etwa zwei Meter lichter Raum bleiben. Das wird bei Treppen unter Dachschrägen regelmäßig übersehen.
Zweimal Steigung plus Auftritt gleich 59 bis 65 Zentimeter, ideal 63.
Das hängt von Bundesland und Gebäudeart ab. DIN 18065 wird über die jeweilige Landesbauordnung verbindlich.
Ja. Eine abweichende Stufe ist die häufigste Stolperursache.
Immer einen weniger als Steigungen, weil die oberste Stufe der Fertigfußboden ist.
Etwa zwei Meter lichte Höhe über jeder Stufe — bei Dachschrägen leicht zu übersehen.
Nein.