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Gehalt & Steuern

Einkommensteuer-Rechner

Grenz- und Durchschnittssteuersatz nach dem deutschen Einkommensteuertarif.

Was es macht. Der deutsche Einkommensteuertarif kennt keine Stufen, sondern eine durchgehende Formel nach § 32a EStG. Der Grenzsteuersatz steigt deshalb mit jedem zusätzlichen Euro an, statt an Schwellen zu springen. Dieses Werkzeug zeigt die Steuer, den Grenzsteuersatz auf den nächsten Euro und den Durchschnittssteuersatz auf das gesamte Einkommen.
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So benutzt du Einkommensteuer-Rechner

  1. Gib dein zu versteuerndes Einkommen ein — nicht das Bruttogehalt, sondern den Betrag nach Abzügen.
  2. Wähl Grundtarif oder Splittingtarif für zusammen veranlagte Ehepaare.
  3. Vergleich den Grenzsteuersatz mit dem Durchschnittssteuersatz.

Deutschland hat keine Steuerklassen im Sinne von Steuerstufen

Das ist der Punkt, an dem Übersetzungen aus dem Englischen in die Irre führen. Wer „tax bracket" mit „Steuerklasse" übersetzt, meint zwei völlig verschiedene Dinge: Steuerklassen I bis VI steuern den Lohnsteuerabzug und haben mit dem Steuertarif nichts zu tun.

Der Tarif selbst hat keine Stufen. § 32a EStG beschreibt eine stetige Funktion — der Grenzsteuersatz wächst kontinuierlich, Euro für Euro. Es gibt keinen Sprung, bei dem plötzlich ein höherer Satz greift.

Die üblichen „Zonen" sind deshalb Beschreibungen des Kurvenverlaufs, keine Schwellen:

Deutschland hat keine Steuerklassen im Sinne von Steuerstufen
ZoneZu versteuerndes Einkommen (ledig, ca.)Grenzsteuersatz
Grundfreibetragbis rund 12.100 €0 %
Erste Progressionszonebis rund 17.400 €steigt von 14 % auf 24 %
Zweite Progressionszonebis rund 68.500 €steigt von 24 % auf 42 %
Proportionalzonebis rund 277.800 €42 %
Reichensteuerdarüber45 %

Die Werte werden fast jährlich angepasst, meist zum Ausgleich der kalten Progression, und sind hier als Eingabefelder hinterlegt statt als Konstanten. Prüf für eine Steuererklärung die Werte des betreffenden Jahres.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz

Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten verdienten Euro. Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das gesamte Einkommen — er liegt immer deutlich darunter.

Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 40 %, der Durchschnittssteuersatz aber nur bei rund 26 %. Wer 42 % Spitzensteuersatz hört und annimmt, 42 % seines Einkommens abzugeben, irrt um mehr als die Hälfte.

Für Entscheidungen zählt der Grenzsteuersatz: Er sagt, was eine Gehaltserhöhung, ein Nebeneinkommen oder eine zusätzliche Werbungskostenposition tatsächlich wert ist. Für die Frage „was bleibt mir insgesamt" zählt der Durchschnittssatz.

Eine Gehaltserhöhung kann daher nie zu weniger Netto führen. Der höhere Satz trifft nur den zusätzlichen Betrag, nie das bisherige Einkommen — der weit verbreitete Gegenglaube kostet Menschen regelmäßig Geld, weil sie Zusatzverdienst ablehnen.

Was oben drauf kommt

Die Einkommensteuer ist nicht die ganze Rechnung. Auf sie werden zwei weitere Abgaben erhoben.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, wird aber seit 2021 nur noch oberhalb einer Freigrenze erhoben — rund neunzig Prozent der Steuerzahler zahlen ihn nicht mehr. Oberhalb der Grenze wird er zunächst abgemildert und erst darüber voll fällig.

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern, und fällt nur bei Kirchenmitgliedschaft an. Sie ist als Sonderausgabe abziehbar, mindert also die Bemessungsgrundlage im Folgejahr.

Der reale Grenzbelastungssatz liegt damit für ein Kirchenmitglied im Spitzenbereich eher bei 47 bis 48 % als bei 42 %.

Splitting für Ehepaare

Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften werden nach dem Splittingverfahren besteuert: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, darauf der Tarif angewendet und das Ergebnis verdoppelt.

Der Vorteil entsteht durch die Progression und ist umso größer, je ungleicher die Einkommen verteilt sind. Bei zwei gleich hohen Einkommen bringt Splitting nichts; bei einem Alleinverdienerhaushalt ist der Effekt erheblich.

Das Splitting betrifft die Jahressteuer. Die Steuerklassenwahl — III/V oder IV/IV mit Faktor — verändert dagegen nur, wie viel unterjährig einbehalten wird. Am Jahresergebnis ändert sie nichts; sie verschiebt nur, ob es eine Nachzahlung oder eine Erstattung gibt.

Häufige Fragen

Habe ich weniger Netto, wenn ich in eine höhere Zone rutsche?

Nein, das ist unmöglich. Der höhere Satz gilt nur für den zusätzlichen Betrag, nie rückwirkend für das bisherige Einkommen.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?

Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten Euro, der Durchschnittssteuersatz für das gesamte Einkommen. Letzterer liegt immer deutlich niedriger.

Sind Steuerklasse und Steuersatz dasselbe?

Nein. Die Steuerklassen I bis VI steuern nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Der Tarif nach § 32a EStG kennt gar keine Klassen.

Ab wann greift der Spitzensteuersatz?

Der Satz von 42 % beginnt bei rund 68.500 € zu versteuerndem Einkommen für Ledige, die 45 % erst bei rund 277.800 €.

Ersetzt das die Steuererklärung?

Nein. Der Rechner arbeitet mit dem zu versteuernden Einkommen; der Weg vom Brutto dorthin ist die eigentliche Arbeit einer Erklärung.

Zahle ich noch Solidaritätszuschlag?

Nur oberhalb einer Freigrenze. Seit 2021 entfällt er für etwa neunzig Prozent der Steuerzahler.

Werden meine Angaben übertragen?

Nein. Die Berechnung läuft in diesem Tab auf deinem Gerät.