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Text
Passivkonstruktionen im Text aufspüren.
Das unterscheidet die deutsche Grammatik von der englischen und macht die Erkennung anspruchsvoller.
Das Vorgangspassiv wird mit "werden" gebildet: "Der Antrag wird geprüft." Es beschreibt einen Vorgang, der abläuft.
Das Zustandspassiv wird mit "sein" gebildet: "Der Antrag ist geprüft." Es beschreibt das Ergebnis.
Die Unterscheidung ist wichtig, weil das Zustandspassiv oft völlig in Ordnung ist. "Die Tür ist geschlossen" ist eine schlichte Zustandsbeschreibung, kein Stilproblem.
Problematisch ist meist das Vorgangspassiv, weil es den Handelnden verschwinden lässt. "Der Antrag wird geprüft" sagt nicht, wer prüft — und genau das ist häufig der Zweck der Konstruktion.
Dazu kommt eine dritte, typisch deutsche Form: das Funktionsverbgefüge. "Zur Anwendung bringen" statt "anwenden", "in Abzug bringen" statt "abziehen", "Mitteilung machen" statt "mitteilen". Es ist kein Passiv, wirkt aber genauso schwerfällig und tritt fast immer gemeinsam damit auf.
Und schließlich die Ersatzformen: "Der Antrag ist zu prüfen", "lässt sich prüfen", "ist prüfbar". Alle drei drücken Passivisches aus, ohne die typische Form zu verwenden.
Hier hört es auf, eine Geschmacksfrage zu sein.
Behörden in Deutschland sind an Vorgaben zur barrierefreien Kommunikation gebunden. Dazu gehören Informationen in Leichter Sprache, und viele Stellen bieten darüber hinaus Texte in Einfacher Sprache an.
Die Regelwerke für Leichte Sprache sind eindeutig: aktive Formulierungen statt Passiv, kurze Sätze, ein Gedanke pro Satz, keine Substantivierungen, keine Funktionsverbgefüge.
Der Hintergrund ist nicht Stil, sondern Zugang: Wer den Bescheid nicht versteht, kann seine Rechte nicht wahrnehmen. Bei einem Widerspruch mit Frist ist das ein handfestes Problem.
Auch außerhalb der Leichten Sprache gibt es Bemühungen um verständliche Verwaltungssprache. Mehrere Bundesländer und Bundesbehörden haben eigene Leitfäden, und in Gesetzgebungsverfahren gibt es einen Redaktionsstab beim Bundestag, der Entwürfe auf sprachliche Verständlichkeit prüft.
Für dich als Schreibende heißt das: Wenn du für eine Behörde, eine Kasse oder eine öffentliche Einrichtung schreibst, ist die aktive Formulierung nicht optional.
Ein Passiv-Detektor, der jedes Passiv anmahnt, wäre unbrauchbar.
Wenn der Handelnde unbekannt ist: "Das Fahrrad wurde gestohlen." Du weißt nicht, von wem.
Wenn der Handelnde offensichtlich oder irrelevant ist: "Die Anträge werden bis Ende März bearbeitet." Dass die Behörde bearbeitet, versteht sich.
Wenn du bewusst den Vorgang und nicht den Handelnden betonen willst — in wissenschaftlichen Texten ist das eine etablierte Konvention.
Wenn der Satz sonst gestelzt würde. "Man" als Notlösung ist oft schlechter als ein sauberes Passiv.
Und ein spezifisch deutscher Fall: In Gesetzestexten ist das Passiv teils bewusst gewählt, weil die Norm für alle gelten soll und der Adressat gerade nicht eingeengt werden darf.
Die Faustregel: Wenn du den Handelnden nennen kannst und es dem Verständnis hilft, nenn ihn. "Wir prüfen Ihren Antrag" ist fast immer besser als "Ihr Antrag wird geprüft" — und in Kundenkommunikation macht der Unterschied mehr aus als jede Grußformel.
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Das Vorgangspassiv mit "werden" und das Zustandspassiv mit "sein". Nur das erste ist meist problematisch.
Formen wie "zur Anwendung bringen" statt "anwenden" — kein Passiv, aber genauso schwerfällig.
In Leichter Sprache ist die aktive Formulierung vorgeschrieben, und Behörden sind zu barrierefreier Kommunikation verpflichtet.
Wenn der Handelnde unbekannt, offensichtlich oder bewusst nicht zu nennen ist.
Nenn den Handelnden: "Wir prüfen Ihren Antrag" statt "Ihr Antrag wird geprüft".
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