Brutto-Netto-Rechner
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Gehalt & Steuern
Steuer auf Kursgewinne, Zinsen und Dividenden, mit Sparerpauschbetrag.
Kapitalerträge werden nicht mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet, sondern pauschal — das ist der wesentliche Unterschied zu den meisten angelsächsischen Systemen.
| Bestandteil | Satz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25 % | Kapitalertrag nach Pauschbetrag |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % | auf die Abgeltungsteuer |
| Kirchensteuer | 8 % oder 9 % | auf die Abgeltungsteuer |
| Gesamt ohne Kirchensteuer | 26,375 % | — |
| Gesamt mit 9 % Kirchensteuer | rund 27,99 % | — |
Wichtig: Der Solidaritätszuschlag ist bei der Abgeltungsteuer nicht entfallen. Die Freigrenze, die ihn für die meisten bei der Einkommensteuer abgeschafft hat, gilt hier nicht.
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du die Günstigerprüfung in der Steuererklärung beantragen — dann wird der niedrigere Satz angewandt. Das lohnt sich bei geringem Einkommen, etwa im Studium oder Ruhestand.
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € je Person, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Bis dahin bleiben Kapitalerträge steuerfrei.
Er wirkt aber nur, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Ohne ihn behält die Bank die Steuer ein, und du musst sie über die Steuererklärung zurückholen — das ist möglich, aber unnötige Arbeit.
Bei mehreren Banken lässt sich der Betrag aufteilen. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € nicht überschreiten; die Banken melden sie ans Bundeszentralamt für Steuern, wo eine Überschreitung auffällt.
Tatsächliche Werbungskosten — Depotgebühren, Fachliteratur, Beratung — sind neben dem Pauschbetrag nicht abziehbar. Das ist der Preis der Pauschalierung.
Bei Investmentfonds gilt seit der Reform von 2018 ein eigenes Regime, und es enthält eine Überraschung.
Zum Ausgleich der Steuer, die der Fonds selbst auf seine Erträge zahlt, bleibt ein Teil deiner Erträge steuerfrei — die Teilfreistellung: 30 % bei Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote, 15 % bei Mischfonds ab 25 %, 60 oder 80 % bei Immobilienfonds.
Die Vorabpauschale ist der unangenehme Teil. Bei thesaurierenden Fonds, die nichts ausschütten, wird jährlich ein fiktiver Mindestertrag besteuert — auch wenn du nichts verkauft und nichts erhalten hast. Sie wird zu Jahresbeginn für das Vorjahr berechnet und von deinem Verrechnungskonto eingezogen.
Praktisch heißt das: Auf dem Verrechnungskonto sollte im Januar Geld liegen. Ist es leer, bucht die Bank ins Soll oder verkauft Anteile. Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet, sie ist also eine Vorauszahlung, keine zusätzliche Steuer.
In Jahren mit negativem Basiszins fällt sie ganz weg — 2021 und 2022 war das so, seit 2023 wieder nicht.
Nicht alle Gewinne sind Kapitalerträge. Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG haben eigene Fristen und werden mit dem persönlichen Steuersatz belastet, nicht mit 25 %.
Bei Immobilien beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre. Danach ist der Gewinn steuerfrei. Bei ausschließlich selbst bewohnten Objekten entfällt die Steuer bereits, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst genutzt wurde.
Bei Kryptowährungen und anderen Wirtschaftsgütern beträgt die Frist ein Jahr, mit einer Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Freigrenze heißt: Ein Euro darüber macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig, nicht nur den übersteigenden Teil.
Verluste aus diesen Geschäften lassen sich nur mit Gewinnen derselben Art verrechnen, nicht mit Kapitalerträgen aus dem Depot.
25 % Abgeltungsteuer plus Soli, mit Kirchensteuer zusammen rund 28 %. Bis 1.000 € im Jahr bleibt es mit Freistellungsauftrag steuerfrei.
Eine jährliche Besteuerung eines fiktiven Mindestertrags bei thesaurierenden Fonds — auch ohne Verkauf. Sie wird beim Verkauf angerechnet.
Ja, sonst behält die Bank Steuer ein, obwohl dir der Pauschbetrag zusteht. Zurückholen geht nur über die Steuererklärung.
Nach zehn Jahren ja. Bei durchgehender Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren auch früher.
Nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, davor mit dem persönlichen Satz. Freigrenze 1.000 € — ein Euro darüber macht alles steuerpflichtig.
Ja, aber getrennt nach Töpfen. Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, nicht mit Zinsen oder Fondserträgen.
Nein, die Berechnung läuft lokal in diesem Tab.