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Umsatzsteuer herausrechnen oder aufschlagen, mit 19 % und 7 %.
Durch Teilen, nicht durch Abziehen. Das ist der häufigste Rechenfehler bei der Umsatzsteuer und er geht immer in dieselbe Richtung.
Bei 119 € brutto und 19 % Steuer sind 19 % von 119 € genau 22,61 € — und das ist falsch. Richtig sind 19 €. Der Prozentsatz bezieht sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag.
Netto = Brutto / 1,19 · Steuer = Brutto − Netto
Für den ermäßigten Satz entsprechend durch 1,07. Wer den Steueranteil direkt will: Er beträgt 19/119 des Bruttobetrags, also rund 15,966 %. Bei 7 % sind es 7/107, also rund 6,542 %.
Als Kopfrechnung für 19 %: Bruttobetrag durch 6 ergibt einen Wert, der um etwa 4 % zu hoch liegt — für eine schnelle Plausibilitätsprüfung reicht das. 119 € / 6 = 19,83 € gegenüber tatsächlich 19,00 €.
Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte 7 %. Welcher gilt, bestimmt § 12 UStG mit einer langen Anlage, und die Grenzfälle sind berüchtigt.
| Satz | Gilt unter anderem für |
|---|---|
| 19 % | Die meisten Waren und Dienstleistungen, Getränke, Restaurantbesuche, Elektronik, Kleidung, Handwerksleistungen |
| 7 % | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Nahverkehr, Eintritt zu Theater und Museen, Beherbergung im Hotel, Hörbücher |
| 0 % | Ausfuhrlieferungen in Drittländer, innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmen mit USt-IdNr., seit 2023 Lieferung und Montage bestimmter Photovoltaikanlagen |
| steuerfrei | Ärztliche Heilbehandlung, Vermietung von Wohnraum, Finanz- und Versicherungsleistungen, Unterricht (§ 4 UStG) |
Der bekannteste Grenzfall ist die Speise zum Mitnehmen gegenüber dem Verzehr vor Ort: mitnehmen 7 %, hier essen 19 %, identisches Produkt. Die während der Pandemie auf 7 % gesenkte Gastronomie liegt seit 2024 wieder bei 19 %. Steuerfrei und 0 % sind übrigens nicht dasselbe: Bei 0 % bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, bei steuerfreien Umsätzen nach § 4 in der Regel nicht.
Nach § 19 UStG kann auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten, wer bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Zum Stand dieser Seite liegen sie bei 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr; die Werte wurden zum 1. Januar 2025 angehoben, also gegebenenfalls den aktuellen Stand prüfen.
Kleinunternehmer schreiben Rechnungen ohne Umsatzsteuer und mit einem Hinweis auf § 19 UStG. Der Preis für diese Vereinfachung ist der Verzicht auf den Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer auf eigene Einkäufe — Laptop, Software, Büromiete — kann nicht zurückgeholt werden.
Ob sich das lohnt, hängt vom Kundenkreis ab. Bei Privatkunden ist die Regelung fast immer vorteilhaft, weil die Leistung dadurch schlicht billiger ist. Bei Geschäftskunden ist sie oft nachteilig: Für die zieht sich die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer ab, sie zahlen sie also gar nicht wirklich — während man selbst auf dem Vorsteuerabzug für die eigenen Ausgaben sitzen bleibt.
Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort ab diesem Umsatz, nicht erst im Folgejahr. Das ist eine der häufigsten teuren Überraschungen bei Selbstständigen.
Umsatzsteuer ist für Unternehmen ein durchlaufender Posten. Man zieht sie von Kunden ein, zieht die selbst gezahlte Vorsteuer ab und überweist die Differenz ans Finanzamt.
Gemeldet wird über die Umsatzsteuer-Voranmeldung in ELSTER. Der Rhythmus richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres: monatlich bei hoher Zahllast, vierteljährlich im Regelfall, jährlich bei sehr geringer. Gründer melden in den ersten beiden Jahren üblicherweise monatlich.
Fällig ist die Voranmeldung am 10. des Folgemonats. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich das um einen Monat — bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung, bei vierteljährlicher ohne.
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG. Fehlt eine Pflichtangabe — Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt, Steuersatz und -betrag getrennt ausgewiesen — kann das Finanzamt den Abzug streichen. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € genügen weniger Angaben.
Innerhalb der EU an ein Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. wird ohne Umsatzsteuer fakturiert. Die Steuerschuld geht auf den Empfänger über — Reverse-Charge — und auf der Rechnung muss ein entsprechender Hinweis stehen. Die USt-IdNr. sollte vorher qualifiziert bestätigt werden; das geht über das Bundeszentralamt für Steuern.
An Privatpersonen in der EU gilt seit 2021 eine gemeinsame Lieferschwelle von 10.000 € Jahresumsatz über alle EU-Länder zusammen. Darüber ist die Umsatzsteuer des Landes des Kunden geschuldet — abzuwickeln über den One-Stop-Shop, statt sich in jedem Land einzeln zu registrieren.
Ausfuhren in Drittländer, also außerhalb der EU, sind steuerfrei, brauchen aber einen Ausfuhrnachweis.
Und ein Punkt, der viele überrascht: Wer als Kleinunternehmer Leistungen aus dem EU-Ausland bezieht — Cloud-Dienste, Werbung auf ausländischen Plattformen — schuldet dafür trotzdem die deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren, ohne sie als Vorsteuer abziehen zu können. Dafür ist eine USt-IdNr. nötig, obwohl man selbst keine Umsatzsteuer ausweist.
Weil die Preisangabenverordnung es vorschreibt. Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer anzugeben — Netto-Preise mit dem Zusatz „zzgl. MwSt." sind gegenüber Privatkunden unzulässig.
Im reinen Geschäftskundenbereich ist die Nettoangabe dagegen üblich und erlaubt, sofern klar erkennbar ist, dass sich das Angebot ausschließlich an Unternehmen richtet.
Das ist ein spürbarer Unterschied zu den USA, wo die Verkaufssteuer erst an der Kasse aufgeschlagen wird und der ausgezeichnete Preis nie der Zahlbetrag ist.
Teile durch 1,19. Der Steueranteil sind dann 19/119 des Bruttobetrags, also rund 15,97 % — nicht 19 %.
Im Alltag keiner. „Umsatzsteuer" ist der Begriff des Gesetzes, „Mehrwertsteuer" der umgangssprachliche; auf Rechnungen stehen beide.
Grundsätzlich mit Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit. Unterhalb der Grenzen des § 19 UStG kann man die Kleinunternehmerregelung wählen.
Bei Privatkunden meist ja, bei Geschäftskunden meist nein — dort zieht der Kunde die Steuer ohnehin ab, während dir der Vorsteuerabzug fehlt.
7 % zum Mitnehmen, 19 % beim Verzehr vor Ort. Dasselbe Produkt, unterschiedlicher Satz.
Einem Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. nicht — dann greift Reverse-Charge. Privatkunden ab 10.000 € EU-Umsatz nach dem Satz ihres Landes, über den One-Stop-Shop.
Nein. Die Berechnung läuft in diesem Tab auf deinem Gerät.