Taille-Größe-Verhältnis
Verhältnis von Taillenumfang zu Körpergröße.
Gesundheit & Zuhause
Errechneter Termin und die Mutterschutzfristen.
Das ist der Grund, warum dieses Datum in Deutschland mehr ist als eine Orientierung.
Das Mutterschutzgesetz knüpft die Schutzfristen an den voraussichtlichen Entbindungstermin, den die ärztliche Betreuung bescheinigt.
Sechs Wochen vor dem errechneten Termin beginnt die Schutzfrist. In dieser Zeit darfst du arbeiten, wenn du das ausdrücklich willst, und diese Erklärung jederzeit widerrufen.
Acht Wochen nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Darauf kannst du nicht verzichten.
Zwölf Wochen sind es bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und wenn beim Kind innerhalb der ersten acht Wochen eine Behinderung festgestellt wird.
Kommt das Kind später als errechnet, verkürzt sich die Frist danach nicht: Die Tage, die vor der Geburt über die sechs Wochen hinausgehen, werden nicht abgezogen. Kommt es früher, werden die nicht genutzten Tage hinten angehängt.
| Fall | Frist nach der Geburt |
|---|---|
| Regelfall | acht Wochen |
| Frühgeburt | zwölf Wochen |
| Mehrlingsgeburt | zwölf Wochen |
| Behinderung des Kindes festgestellt | zwölf Wochen auf Antrag |
Die Naegele-Regel ist seit über zweihundert Jahren die Grundlage und rechnet vom ersten Tag der letzten Periode.
Zu diesem Tag werden ein Jahr addiert, drei Monate abgezogen und sieben Tage addiert. Das ergibt rund 280 Tage oder 40 Wochen.
Die Regel unterstellt einen Zyklus von 28 Tagen. Bei längerem oder kürzerem Zyklus verschiebt sich der Termin entsprechend, was dieser Rechner berücksichtigt.
Wichtig für das Verständnis der Schwangerschaftswochen: Gezählt wird ab dem ersten Tag der letzten Periode, nicht ab der Empfängnis. In der vierten Schwangerschaftswoche ist der Embryo also etwa zwei Wochen alt. Das verwirrt regelmäßig.
Genauer als jede Rechnung ist die Ultraschallmessung im ersten Drittel. Weicht sie deutlich ab, wird der Termin ärztlich korrigiert — und dann gilt der korrigierte Termin auch für den Mutterschutz.
Nur ein kleiner Teil der Kinder kommt am errechneten Tag. Die allermeisten Geburten liegen in einem Zeitraum von etwa drei Wochen darum herum.
Ein paar organisatorische Punkte, die an diesen Daten hängen.
Den Mutterpass bekommst du bei der ersten Vorsorgeuntersuchung. Er begleitet die gesamte Schwangerschaft und sollte immer dabei sein.
Teile deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Termin mit, sobald du bereit bist. Erst dann greifen die Schutzvorschriften — von Arbeitszeitbeschränkungen bis zum Kündigungsschutz, der ab Kenntnis und bis vier Monate nach der Geburt gilt.
Das Mutterschaftsgeld beantragst du bei deiner Krankenkasse, in der Regel mit einer Bescheinigung, die frühestens sieben Wochen vor dem Termin ausgestellt wird.
Elterngeld und Elternzeit sind davon getrennt und werden gesondert beantragt. Die Elternzeit musst du spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich anmelden.
Diese Seite ist Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Verbindliche Auskünfte geben deine ärztliche Betreuung, deine Krankenkasse und die zuständige Aufsichtsbehörde.
Sechs Wochen vor dem errechneten Termin. In dieser Zeit darfst du arbeiten, wenn du es ausdrücklich willst.
Acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf. Darauf kannst du nicht verzichten.
Die Frist danach verkürzt sich nicht. Die zusätzlichen Tage davor werden nicht abgezogen.
Ab dem ersten Tag der letzten Periode, nicht ab der Empfängnis.
Nur wenige Kinder kommen am errechneten Tag. Der Ultraschall im ersten Drittel ist genauer als die Rechnung.
Nein, alles wird in dieser Seite berechnet.