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Gehalt & Steuern

Stundensatz-Rechner für Selbstständige

Vom Wunscheinkommen zum Stundensatz, mit allen Nebenkosten.

Was es macht. Der nötige Stundensatz ergibt sich aus dem Zielgewinn zuzüglich Betriebskosten, Kranken- und Altersvorsorge und Steuern, geteilt durch die tatsächlich abrechenbaren Stunden. Der häufigste Fehler ist, mit 1.700 Jahresstunden zu rechnen: Nach Urlaub, Krankheit, Akquise und Verwaltung bleiben realistisch 1.000 bis 1.200.
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So benutzt du Stundensatz-Rechner für Selbstständige

  1. Gib dein gewünschtes Jahreseinkommen vor Steuern ein.
  2. Ergänze Betriebskosten, Krankenversicherung und Altersvorsorge.
  3. Stell die realistisch abrechenbaren Stunden ein und lies den nötigen Stundensatz ab.

Abrechenbare Stunden sind nicht Arbeitsstunden

Das ist der Rechenfehler, der die meisten Kalkulationen ruiniert.

Von 52 Wochen gehen ab: Urlaub, Feiertage und Krankheit — realistisch sechs bis acht Wochen. Bleiben rund 44 Wochen. Davon geht die nicht abrechenbare Zeit ab: Akquise, Angebote, Buchhaltung, Steuererklärung, Weiterbildung, Werkzeugpflege. Bei den meisten Selbstständigen sind das 30 bis 40 Prozent.

Abrechenbare Stunden sind nicht Arbeitsstunden
RechnungStunden pro JahrNötiger Satz für 60.000 € Zielgewinn
Naiv: 40 h × 52 Wochen2.080rund 29 €
Nach Urlaub und Krankheit1.760rund 34 €
Nach 35 % nicht abrechenbar1.144rund 52 €
Zuzüglich Vorsorge und Steuern1.144rund 95–110 €

Die letzte Zeile ist der realistische Satz — und der Grund, warum ein Stundensatz von 100 € nicht dem Gegenwert eines Angestelltengehalts von 200.000 € entspricht, sondern eher 60.000 €.

Was ein Angestellter nicht selbst zahlt

Bei Selbstständigen entfällt der Arbeitgeberanteil. Was in einem Angestelltenverhältnis geteilt wird, trägt man allein.

Die Krankenversicherung ist der größte Posten. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen den vollen Beitrag auf ihre Einkünfte, mindestens aber auf eine fiktive Mindestbemessungsgrundlage — auch in Monaten ohne Auftrag. Die private Krankenversicherung ist am Anfang oft günstiger und im Alter selten.

Die Altersvorsorge ist freiwillig, aber nicht verzichtbar. Ohne eigene Rücklage entsteht keine Rente. Für einige Gruppen ist sie ohnehin Pflicht: Lehrende und Erziehende, Pflegekräfte, Hebammen, Handwerker in bestimmten Gewerken sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber unterliegen der Rentenversicherungspflicht.

Für Künstler und Publizisten gibt es die Künstlersozialkasse: Sie übernimmt den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte das prüfen — der Unterschied ist erheblich.

Scheinselbstständigkeit

Das ist das Risiko, das in keiner Stundensatzrechnung auftaucht und trotzdem am teuersten werden kann.

Wer über längere Zeit im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitet, in dessen Betriebsabläufe eingegliedert ist, dessen Weisungen unterliegt und keine eigenen Mitarbeiter oder nennenswerten Betriebsmittel hat, gilt sozialversicherungsrechtlich möglicherweise als abhängig beschäftigt.

Stellt die Deutsche Rentenversicherung das fest, werden Beiträge rückwirkend fällig — für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz bis zu dreißig. Sie schuldet der Auftraggeber, der sie beim Auftragnehmer nur sehr begrenzt zurückholen kann. Für den Auftragnehmer bedeutet es meist das Ende der Zusammenarbeit.

Wer Zweifel hat, kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten, bevor es teuer wird.

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und die Rechtsform

Der Stundensatz wird netto verhandelt. Bei Geschäftskunden ist die Umsatzsteuer durchlaufend, bei Privatkunden nicht — dort ist der Bruttopreis der Preis, und die Kleinunternehmerregelung kann ein echter Wettbewerbsvorteil sein.

Die Unterscheidung zwischen Freiberuf und Gewerbe entscheidet über die Gewerbesteuer. Katalogberufe nach § 18 EStG — Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Journalisten, Programmierer unter Voraussetzungen — sind freiberuflich und zahlen keine Gewerbesteuer. Wer gewerblich tätig ist, zahlt sie oberhalb eines Freibetrags von 24.500 €, kann sie aber weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Die Abgrenzung ist heikel und die Finanzverwaltung prüft sie. Eine gewerbliche Nebentätigkeit kann eine ansonsten freiberufliche Tätigkeit vollständig gewerblich infizieren — bei Personengesellschaften ein bekanntes Problem.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden kann ich realistisch abrechnen?

1.000 bis 1.200 im Jahr. Alles darüber unterschätzt Akquise, Verwaltung, Urlaub und Krankheit.

Wie rechne ich ein Angestelltengehalt in einen Stundensatz um?

Grob: Zielgehalt verdoppeln für Vorsorge und Ausfallzeiten, dann durch 1.100 Stunden teilen.

Muss ich in die Rentenversicherung einzahlen?

Meist nicht, aber bestimmte Gruppen sind pflichtversichert — darunter Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.

Was ist die Künstlersozialkasse?

Sie übernimmt für Künstler und Publizisten den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Bei Anspruch ein erheblicher Vorteil.

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Eine formal selbstständige Tätigkeit, die tatsächlich abhängige Beschäftigung ist. Folge sind Beitragsnachforderungen über bis zu vier Jahre.

Zahle ich Gewerbesteuer?

Nur bei gewerblicher Tätigkeit, und dann oberhalb von 24.500 € Gewerbeertrag. Freie Berufe nach § 18 EStG zahlen sie nicht.

Werden meine Zahlen gesendet?

Nein, die Kalkulation läuft in diesem Tab.