Brutto-Netto-Rechner
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Gehalt & Steuern
Wochenarbeitszeit aus Kommen und Gehen, mit gesetzlichen Pausen.
Das Arbeitszeitgesetz schreibt Ruhepausen vor, und zwar unabhängig vom Willen beider Seiten. Ein Verzicht ist nicht möglich.
| Arbeitszeit am Tag | Mindestpause | Aufteilbar |
|---|---|---|
| bis 6 Stunden | keine | — |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten | in Blöcke von je 15 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten | in Blöcke von je 15 Minuten |
Pausen sind unbezahlt und zählen nicht als Arbeitszeit. Wichtig ist die Untergrenze von 15 Minuten je Block: Fünf über den Tag verteilte Fünf-Minuten-Unterbrechungen erfüllen die Pausenpflicht nicht. Wer länger als sechs Stunden ohne Pause durcharbeitet, verstößt gegen das Gesetz — verantwortlich ist der Arbeitgeber, auch wenn die Beschäftigten es selbst so wollten.
Die werktägliche Arbeitszeit beträgt höchstens acht Stunden. Sie kann auf zehn verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt acht Stunden nicht überschritten werden.
Zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn müssen elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Wer um 22 Uhr Schluss macht, darf am nächsten Tag frühestens um 9 Uhr anfangen. In einzelnen Branchen — Krankenhäuser, Gaststätten, Landwirtschaft — sind zehn Stunden möglich, wenn ein Ausgleich erfolgt.
Als Werktage gelten Montag bis Samstag. Die zulässige Wochenarbeitszeit liegt damit rechnerisch bei 48 Stunden, ausnahmsweise bei 60, sofern der Halbjahresdurchschnitt eingehalten wird.
Ein häufig übersehener Punkt: Die abendliche Bearbeitung dienstlicher E-Mails vom Sofa aus ist Arbeitszeit. Sie unterbricht die Ruhezeit, die damit von vorn beginnt.
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen — nicht nur Überstunden, sondern Beginn, Ende und Dauer.
Die Pflicht gilt bereits, unabhängig davon, dass die gesetzliche Ausgestaltung im Arbeitszeitgesetz noch aussteht. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben; Papier genügt, die Aufzeichnung darf auch an die Beschäftigten delegiert werden, die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
Für Beschäftigte ist das praktisch bedeutsam: Wer Überstunden geltend machen will, muss sie im Streitfall darlegen. Eigene, laufend geführte Aufzeichnungen sind dafür deutlich belastbarer als eine nachträgliche Rekonstruktion aus Kalendereinträgen.
30 Minuten ab mehr als sechs Stunden, 45 Minuten ab mehr als neun. Aufteilbar in Blöcke von mindestens 15 Minuten.
Nein. Ruhepausen sind keine Arbeitszeit. Kurze bezahlte Unterbrechungen wie ein Kaffee am Platz sind etwas anderes.
Ja, wenn der Durchschnitt über sechs Monate bei acht Stunden bleibt. Dauerhaft zehn Stunden sind unzulässig.
Elf Stunden zwischen Arbeitsende und nächstem Beginn. Abendliche dienstliche E-Mails setzen sie zurück.
Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat das 2022 entschieden; die Pflicht gilt unabhängig von der noch ausstehenden gesetzlichen Regelung.
Der Weg zwischen Wohnung und Betrieb in der Regel nicht. Fahrten zwischen Einsatzorten während der Arbeit schon.