Brutto-Netto-Rechner
Vom Brutto zum Netto, mit jedem Abzug einzeln ausgewiesen.
Gehalt & Steuern
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Bestellungen aus Drittländern.
Zwei verschiedene Grenzen werden ständig verwechselt, weil eine davon abgeschafft wurde.
| Warenwert | Einfuhrumsatzsteuer | Zoll |
|---|---|---|
| bis 150 € | ja, ab dem ersten Cent | nein |
| über 150 € | ja | ja, nach Warenart |
| Geschenk von Privat bis 45 € | nein | nein |
Die frühere Freigrenze von 22 € für die Einfuhrumsatzsteuer ist zum 1. Juli 2021 entfallen. Seither ist jede Sendung aus einem Drittland steuerpflichtig, auch das Zwei-Euro-Kabel. Viele Händler nutzen das IOSS-Verfahren und erheben die Steuer bereits beim Kauf — dann ist beim Empfang nichts mehr zu zahlen. Erkennbar ist das daran, dass im Warenkorb bereits deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert. Er umfasst den tatsächlich gezahlten Preis zuzüglich aller Kosten bis zur EU-Außengrenze — also Fracht und Versicherung.
Ein Beispiel: 140 € Ware plus 25 € Versand ergeben einen Zollwert von 165 €. Die 150-Euro-Schwelle ist damit überschritten, obwohl die Ware selbst darunter liegt. Zoll fällt an.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird anschließend auf Zollwert plus Zoll berechnet — Steuer auf die Abgabe also. Bei 19 % und einem Zollsatz von 4 % ergibt sich aus 165 € Zollwert: 6,60 € Zoll, dann 19 % auf 171,60 €, also 32,60 € Einfuhrumsatzsteuer. Gesamt rund 39 € auf eine 140-Euro-Bestellung.
Dazu kommen häufig Auslagepauschalen des Transporteurs. DHL und andere berechnen für die Vorlage beim Zoll 6 bis 15 €, unabhängig von der Höhe der Abgaben — bei kleinen Sendungen oft mehr als die Abgaben selbst.
Der Zollsatz hängt von der Warenart ab und wird über die elfstellige Codenummer des Elektronischen Zolltarifs bestimmt. Die Spanne ist groß.
Übliche Sätze: Bücher 0 %, Computer und Smartphones 0 %, Kleidung 12 %, Schuhe 8 bis 17 %, Uhren 4,5 %, Schmuck 2,5 %, Kaffee 7,5 %. Elektronik ist überwiegend zollfrei — die Einfuhrumsatzsteuer fällt dennoch an.
Bei bestimmten Waren kommen Verbrauchsteuern hinzu: Alkohol und Tabak sind unabhängig vom Wert abgabenpflichtig und unterliegen zusätzlich Mengenbeschränkungen. Nachbauten und Markenfälschungen werden nicht verzollt, sondern eingezogen und vernichtet, mit Mitteilung an den Rechteinhaber.
Ein häufiger Irrtum betrifft Rücksendungen: Wer eine Ware zurückschickt und den Kaufpreis erstattet bekommt, bekommt die Einfuhrabgaben nicht automatisch zurück. Dafür ist ein Erstattungsantrag beim Hauptzollamt nötig, innerhalb von drei Jahren, mit Nachweisen.
Ab 150 € Zollwert. Einfuhrumsatzsteuer fällt dagegen ab dem ersten Cent an, seit die 22-Euro-Grenze 2021 entfiel.
Ja. Der Zollwert ist Warenwert plus Fracht plus Versicherung — deshalb kann die 150-Euro-Grenze früher greifen als erwartet.
Das ist die Auslagepauschale für die Zollanmeldung, meist 6 bis 15 €. Sie ist unabhängig von der Höhe der Abgaben.
Nein. Innerhalb der EU gibt es weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer. Nordirland zählt für Waren weiterhin dazu, das übrige UK nicht.
Wie die Umsatzsteuer: 19 %, bei begünstigten Waren wie Büchern 7 %. Bemessungsgrundlage ist Zollwert plus Zoll.
Nur auf Antrag beim Hauptzollamt, innerhalb von drei Jahren und mit Nachweisen. Automatisch geschieht nichts.
Nein, die Berechnung läuft in diesem Tab.