Brutto-Netto-Rechner
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Gehalt & Steuern
Zwischen Stundenlohn, Monats- und Jahresgehalt umrechnen.
Die einfache Formel — Monatsgehalt mal zwölf — stimmt nur, wenn es keine Sonderzahlungen gibt. In vielen Tarifverträgen gibt es sie.
Verbreitet sind ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld und teils ein halbes oder ganzes 14. als Urlaubsgeld. Wer ein Angebot mit 4.000 € monatlich gegen eines mit 4.200 € vergleicht, vergleicht falsch, wenn das erste 13,5 Gehälter zahlt und das zweite zwölf: 54.000 € gegen 50.400 €.
Umgekehrt ist Vorsicht geboten, wenn ein Jahresgehalt genannt wird. „60.000 € p. a." kann zwölf Zahlungen zu 5.000 € bedeuten oder dreizehn zu 4.615 € — für die monatliche Liquidität ein spürbarer Unterschied.
Die zweite Stellschraube ist die Wochenarbeitszeit, und sie schwankt in Deutschland stärker als in vielen anderen Ländern.
| Bereich | Wochenarbeitszeit | Stundenlohn bei 50.000 € / Jahr |
|---|---|---|
| IG Metall, tarifgebunden | 35 Stunden | rund 30,80 € |
| Öffentlicher Dienst (TVöD Bund) | 39 Stunden | rund 27,60 € |
| Viele Branchen ohne Tarif | 40 Stunden | rund 26,90 € |
| Teilzeit 30 Stunden | 30 Stunden | rund 35,90 € |
Gerechnet wird hier mit bezahlten, nicht mit gearbeiteten Wochen: Urlaub und Feiertage sind bezahlt und zählen im Jahresgehalt mit. Wer den Stundenlohn auf tatsächlich geleistete Stunden bezieht, kommt auf einen höheren Wert — bei 30 Urlaubstagen und elf Feiertagen fallen rund acht der 52 Wochen weg.
Bundesweit gelten neun gesetzliche Feiertage. Die Bundesländer kommen auf zehn bis dreizehn.
Bayern hat mit bis zu dreizehn die meisten, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen liegen am unteren Ende. Bei gleichem Gehalt und gleicher Wochenarbeitszeit unterscheidet sich die Jahresarbeitszeit dadurch um bis zu drei Tage.
Für den Mindestlohn ist die Rechnung wichtig: Er ist ein Stundenlohn. Wer ein Monatsgehalt bezieht, muss zur Prüfung durch die tatsächlich geschuldeten Stunden teilen — bei regelmäßigen unbezahlten Überstunden kann ein formal ausreichendes Gehalt den Mindestlohn unterschreiten.
Jahresgehalt geteilt durch die bezahlten Jahresstunden, also Wochenarbeitszeit mal 52. Bei 40 Stunden sind das 2.080 Stunden.
Ja, wenn es vertraglich zugesagt ist. Freiwillige Zahlungen unter Widerrufsvorbehalt sind für einen Vergleich unsicher.
Bei einem Monatsgehalt ja, sie werden fortgezahlt. Bei reiner Stundenvergütung nicht — dort wird nur geleistete Arbeit bezahlt.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage, bei einer Fünftagewoche also 20 Arbeitstage. Üblich sind 25 bis 30.
Wegen der Wochenarbeitszeit. 35 statt 40 Stunden bedeutet bei gleichem Jahresgehalt rund 14 % mehr pro Stunde.
Nein, die Berechnung läuft in diesem Tab.