JSON-Formatierer
JSON formatieren, prüfen und minifizieren, mit genauer Fehlerstelle.
Entwicklung
E-Mail-Adressen lokal auf Gültigkeit prüfen.
Dieser Punkt wird bei Prüfdiensten regelmäßig übersehen und ist in Deutschland relevant.
Eine E-Mail-Adresse ist ein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO, sobald sie einer Person zugeordnet werden kann. Das ist bei vorname.nachname@firma.de offensichtlich der Fall.
Wenn du eine Adressliste an einen externen Validierungsdienst hochlädst, ist das eine Übermittlung personenbezogener Daten. Dafür brauchst du eine Rechtsgrundlage und in aller Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter.
Sitzt der Anbieter außerhalb der EU, kommt die Frage der Drittlandübermittlung hinzu, mit den entsprechenden Anforderungen.
Und die Verarbeitung muss in dein Verarbeitungsverzeichnis, ebenso wie der Dienstleister.
Bei einer rein lokalen Prüfung entfällt all das, weil die Daten dein Gerät nicht verlassen. Es gibt keinen Empfänger, keinen Vertrag und keine Übermittlung zu dokumentieren.
Das ist kein juristisches Argument gegen Prüfdienste — es kann gute Gründe geben, einen einzusetzen. Es ist ein Hinweis darauf, dass die bequeme Variante Pflichten auslöst, an die viele nicht denken.
Diese Seite ist Information und keine Rechtsberatung.
Hier ist Ehrlichkeit angebracht, denn die Erwartungen sind meist zu hoch.
| Prüfung | Möglich? |
|---|---|
| Formale Syntax | ja, zuverlässig |
| Domain existiert | nur mit DNS-Abfrage |
| Postfach existiert | nicht zuverlässig |
| Adresse wird gelesen | nein |
| Wegwerfadresse erkennen | nur teilweise |
Eine lokale Prüfung erkennt formale Fehler: fehlendes @, doppelte Punkte, unerlaubte Zeichen, fehlender Punkt in der Domain. Das fängt die häufigsten Tippfehler ab.
Ob das Postfach wirklich existiert, lässt sich von außen nicht zuverlässig feststellen. Viele Server antworten aus gutem Grund auf entsprechende Anfragen absichtlich unklar, um Spammern keine Adressvalidierung zu ermöglichen.
Der einzige verlässliche Test ist eine E-Mail, die tatsächlich ankommt — also der Double-Opt-in.
Und ein häufiger Irrtum: Der offizielle Standard erlaubt weit mehr Zeichen als die meisten Prüfregeln zulassen. Eine sehr strenge Regel lehnt gelegentlich Adressen ab, die technisch völlig korrekt sind.
Ein paar Dinge, die im deutschsprachigen Raum immer wieder auftreten.
Umlautdomains: Adressen mit Domains wie müller.de sind zulässig. Technisch werden sie über Punycode abgebildet — aus müller.de wird xn--mller-kva.de. Eine Prüfregel, die nur ASCII kennt, lehnt sie fälschlich ab.
Umlaute im lokalen Teil vor dem @ sind ebenfalls möglich, aber die Unterstützung ist in der Praxis unvollständig, weshalb sie selten vorkommen.
Für Newsletter gilt in Deutschland ein strenger Maßstab: Werbliche E-Mails brauchen grundsätzlich eine ausdrückliche vorherige Einwilligung, und das Double-Opt-in-Verfahren ist die praktisch anerkannte Methode, diese Einwilligung nachzuweisen.
Die Beweislast liegt beim Versender. Eine gekaufte Adressliste erfüllt diese Anforderung nie, unabhängig davon, wie sauber die Adressen formal sind.
Und jede Werbe-E-Mail braucht ein vollständiges Impressum sowie eine jederzeit funktionierende Abmeldemöglichkeit.
Das Bereinigen einer Liste ersetzt also nicht die Frage, ob du sie überhaupt anschreiben darfst.
Nein. Die Prüfung läuft vollständig in deinem Browser.
Es gibt keine Übermittlung an einen Dritten, also auch keinen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen.
Nicht zuverlässig. Der einzige sichere Test ist eine E-Mail, die ankommt.
Ja. Sie werden über Punycode abgebildet, was strenge ASCII-Regeln fälschlich ablehnen.
Nein. Werbliche E-Mails brauchen eine nachweisbare vorherige Einwilligung.
Die Bestätigung der Anmeldung per E-Mail — das praktisch anerkannte Verfahren zum Nachweis der Einwilligung.