Stundenlohn-Rechner
Zwischen Stundenlohn, Monats- und Jahresgehalt umrechnen.
Gehalt & Steuern
Vom Brutto zum Netto, mit jedem Abzug einzeln ausgewiesen.
Zuerst die Steuern, dann die Sozialversicherung — beide auf den Bruttolohn, aber mit unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen und Grenzen.
| Abzug | Satz | Trägt | Deckelung |
|---|---|---|---|
| Lohnsteuer | nach Tarif und Steuerklasse | Arbeitnehmer | keine |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer | Arbeitnehmer | erst oberhalb einer Freigrenze |
| Kirchensteuer | 8 % (BY, BW) oder 9 % | Arbeitnehmer | nur bei Mitgliedschaft |
| Rentenversicherung | 18,6 %, hälftig geteilt | beide | Beitragsbemessungsgrenze |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 %, hälftig geteilt | beide | dieselbe Grenze wie RV |
| Krankenversicherung | 14,6 % plus Zusatzbeitrag, hälftig | beide | eigene, niedrigere Grenze |
| Pflegeversicherung | rund 3,4 %, plus Zuschlag für Kinderlose | beide | dieselbe Grenze wie KV |
Die beiden Beitragsbemessungsgrenzen sind der Grund, warum die Abgabenquote bei höheren Gehältern sinkt: Oberhalb der Grenze fallen auf den übersteigenden Teil keine Beiträge mehr an, wohl aber weiter Steuern. Der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung entfällt ab dem ersten Kind dauerhaft; ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag bis zum fünften Kind weiter, solange die Kinder unter 25 sind.
Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die tatsächlich geschuldete Jahressteuer ergibt sich aus dem Tarif und dem Jahreseinkommen — die Klasse verschiebt lediglich, ob es am Ende eine Erstattung oder eine Nachzahlung gibt.
| Klasse | Für wen | Wirkung |
|---|---|---|
| I | Ledig, geschieden, verwitwet | Grundtarif |
| II | Alleinerziehend | Wie I, plus Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratet, höheres Einkommen | Niedrigster Abzug — Partner nimmt V |
| IV | Verheiratet, ähnliche Einkommen | Wie I für beide |
| IV mit Faktor | Verheiratet, ungleich | Verteilt nach tatsächlichem Verhältnis |
| V | Verheiratet, geringeres Einkommen | Höchster Abzug — Partner nimmt III |
| VI | Zweites und weiteres Dienstverhältnis | Ohne Freibeträge |
Die Kombination III/V führt oft zu erheblichen Nachzahlungen, weil sie in Summe zu wenig einbehält, und benachteiligt die Person in Klasse V mit einem sehr hohen monatlichen Abzug. IV mit Faktor bildet das reale Verhältnis ab und trifft die Jahressteuer deutlich genauer. Wichtig ist außerdem: Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- und Arbeitslosengeld bemessen sich am Netto — die Steuerklassenwahl wirkt hier sehr wohl, und zwar Monate im Voraus.
Ein Rechner kennt nur, was du eingibst. Eine Abrechnung kennt deinen vollständigen Fall.
Die häufigsten Abweichungen: eingetragene Freibeträge aus der Steuererklärung, geldwerte Vorteile wie Dienstwagen oder Jobticket, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, ein abweichender Zusatzbeitrag der Krankenkasse, oder eine private statt gesetzlicher Krankenversicherung.
Dazu kommt die Jahresbetrachtung: Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden als sonstiger Bezug nach der Jahrestabelle versteuert, nicht wie laufender Lohn. Das erklärt den scheinbar zu hohen Abzug im Dezember, der sich mit der Steuererklärung wieder ausgleicht.
Nimm die Zahl hier als Größenordnung und deine Abrechnung als Wahrheit. Weichen beide stark ab, ist die Aufstellung Zeile für Zeile der schnellste Weg zur Ursache.
Ja. Ein höherer Grenzsteuersatz trifft nur den zusätzlichen Betrag — netto bleibt nach einer Erhöhung immer mehr übrig als vorher.
Es gibt allerdings Schwellen, an denen sich etwas anderes ändert. Beim Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich, was eine Entscheidung mit langen Folgen ist. Bei Minijobs führt das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze in den Übergangsbereich mit ansteigenden Beiträgen.
Und der Gegenwert einer Erhöhung sinkt mit dem Einkommen: Bei 40.000 € bleiben von hundert Euro mehr brutto etwa 55 bis 60 € netto, bei 90.000 € eher 50 bis 52 € — oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigt der Anteil wieder leicht, weil keine Sozialbeiträge mehr anfallen.
Meist wegen Freibeträgen, geldwerter Vorteile, betrieblicher Altersvorsorge oder eines abweichenden Zusatzbeitrags der Krankenkasse.
Für die Jahressteuer keine — sie verschiebt nur den monatlichen Abzug. IV mit Faktor trifft die tatsächliche Schuld am genauesten.
Nein. Der höhere Satz gilt nur für den zusätzlichen Betrag. Netto bleibt immer mehr als vorher.
Die Obergrenze, bis zu der Sozialbeiträge erhoben werden. Auf den darüberliegenden Teil des Gehalts fallen keine Beiträge mehr an.
Weihnachtsgeld gilt als sonstiger Bezug und wird nach der Jahrestabelle versteuert. Der Überhang gleicht sich mit der Steuererklärung aus.
Ja, es gibt einen Zuschlag. Er entfällt ab dem ersten Kind dauerhaft, weitere Kinder senken den Beitrag zusätzlich.
Nein. Die Berechnung läuft in diesem Tab auf deinem Gerät.