Kreditrechner
Monatsrate, Zinskosten, Tilgungsplan und Restschuld nach Zinsbindung.
Rechner
Tage zwischen Daten, Tage addieren und Werktage zählen.
Diese Unterscheidung entscheidet über Fristen, Urlaubstage und Kündigungen — und wird ständig verwechselt.
Werktage sind nach deutschem Recht Montag bis Samstag, also sechs pro Woche. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht. Arbeitstage sind die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wird — bei einer Fünftagewoche also Montag bis Freitag.
Das Bundesurlaubsgesetz spricht von 24 Werktagen Mindesturlaub. Das klingt nach vier Wochen und ist es auch: 24 geteilt durch sechs Werktage. Bei einer Fünftagewoche entspricht das 20 Arbeitstagen — dieselbe Erholungszeit, andere Zahl.
Bei Fristen im Zivilrecht gilt: Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Der Samstag rettet die Frist also nicht, obwohl er ein Werktag ist — er verschiebt sie auf Montag.
Neun Feiertage gelten bundesweit. Alles darüber hinaus regeln die Länder, weshalb eine Werktagszählung ohne Angabe des Bundeslands ungenau bleibt.
| Feiertag | Gilt in |
|---|---|
| Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtstag | bundesweit |
| Heilige Drei Könige | BW, BY, ST |
| Fronleichnam | BW, BY, HE, NW, RP, SL, teils SN und TH |
| Mariä Himmelfahrt | SL, teils BY |
| Reformationstag | BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH |
| Allerheiligen | BW, BY, NW, RP, SL |
| Buß- und Bettag | SN |
| Weltkindertag | TH |
| Internationaler Frauentag | BE, MV |
Bayern kommt damit auf bis zu dreizehn Feiertage, mehrere norddeutsche Länder auf zehn. Für Projektpläne über Ländergrenzen hinweg ist das kein Detail: Drei Tage Unterschied im Jahr summieren sich, und ein Fronleichnam, an dem die Hälfte des Teams fehlt, überrascht regelmäßig.
„In drei Monaten" ist mehrdeutig, und verschiedene Systeme antworten unterschiedlich.
Der 31. Januar plus einen Monat ergibt je nach Konvention den 28. Februar, den 2. März oder einen Fehler. Das deutsche Recht löst das über § 188 BGB: Die Frist endet mit dem Tag, der dem Ausgangstag entspricht; fehlt dieser Tag im Zielmonat, endet sie am letzten Tag des Monats. Aus dem 31. Januar wird also der 28. beziehungsweise 29. Februar.
Deshalb ist eine Angabe in Tagen bei Verträgen und Fristen eindeutiger als eine in Monaten — und wo Monate stehen, lohnt der Blick auf die gemeinte Konvention.
Schaltjahre und die Sommerzeit fangen bei einer reinen Tagesrechnung nicht an zu stören: Gerechnet wird über Kalendertage, nicht über Stunden. Ein Tag mit 23 Stunden bleibt ein Tag.
Werktage sind Montag bis Samstag, Arbeitstage die tatsächlich gearbeiteten — bei einer Fünftagewoche Montag bis Freitag.
Ja, rechtlich schon. Fällt ein Fristende darauf, verschiebt es sich aber nach § 193 BGB auf Montag.
Neun bundesweit, insgesamt je nach Bundesland zehn bis dreizehn.
Vier Wochen. Bei einer Fünftagewoche entspricht das 20 Arbeitstagen.
Nach § 188 BGB bis zum entsprechenden Tag im Zielmonat; fehlt er, bis zum Monatsletzten.
Nein, die Berechnung läuft lokal.