PDF zusammenfügen
PDFs verbinden und Seiten per Ziehen neu ordnen. Nichts wird hochgeladen.
Unterschrift zeichnen oder tippen und frei auf dem PDF platzieren.
In der EU unterscheidet die eIDAS-Verordnung drei Arten elektronischer Signatur, und der Unterschied entscheidet über die Rechtswirkung.
| Stufe | Was sie ist | Wofür sie reicht |
|---|---|---|
| Einfache elektronische Signatur | Ein Bild der Unterschrift, ein getippter Name, ein Klick auf „Ich stimme zu" | Formfreie Verträge, interne Freigaben, Angebote, die meisten Alltagsfälle |
| Fortgeschrittene Signatur (FES) | Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, Änderungen erkennbar | Verträge mit erhöhtem Beweisbedürfnis, viele B2B-Prozesse |
| Qualifizierte Signatur (QES) | FES plus qualifiziertes Zertifikat von einem Vertrauensdiensteanbieter | Ersetzt die gesetzliche Schriftform nach § 126a BGB |
Dieses Werkzeug erzeugt eine einfache elektronische Signatur. Das ist keine Einschränkung, sondern der häufigste Fall: Der weitaus größte Teil der Verträge in Deutschland ist formfrei und damit auch mündlich oder per E-Mail wirksam. Die Unterschrift dient dort dem Beweis, nicht der Wirksamkeit.
Wo das Gesetz Schriftform verlangt, reicht sie nicht. Das betrifft unter anderem Bürgschaften von Privatpersonen, Verbraucherdarlehensverträge, befristete Arbeitsverträge und Kündigungen von Arbeitsverhältnissen — bei Kündigungen ist die elektronische Form nach § 623 BGB sogar ausdrücklich ausgeschlossen, dort geht nur Papier mit Tinte.
Was Menschen unterschreiben, ist selten belanglos: Mietverträge, Arbeitsverträge, Vollmachten, Behandlungseinwilligungen, Kaufverträge.
Ein solches Dokument auf einen fremden Server zu laden, um eine Unterschrift daraufzusetzen, ist eine Übermittlung besonders sensibler Daten an einen Dritten — häufig zusammen mit dem Bild der eigenen Unterschrift, das für sich genommen ein missbrauchsfähiges Merkmal ist.
Dieses Werkzeug arbeitet ausschließlich im Browser. Das PDF wird lokal gelesen und lokal neu geschrieben; im Netzwerk-Tab der Entwicklerwerkzeuge ist beim Signieren keine Anfrage zu sehen.
Für Kanzleien, Praxen und Steuerbüros ist das zugleich die Antwort auf die Auftragsverarbeitung: Wo nichts übermittelt wird, ist kein Auftragsverarbeiter beteiligt.
Mit der Maus gezeichnete Unterschriften sehen fast immer schlecht aus. Drei Wege führen zu einem besseren Ergebnis.
Der beste ist ein Touchgerät: Auf einem Telefon oder Tablet mit dem Finger oder einem Stift zu unterschreiben trifft die eigene Handschrift deutlich besser als eine Maus.
Der zweite ist Abfotografieren: auf weißem Papier mit dunklem Stift unterschreiben, gerade von oben fotografieren, hochladen. Das Werkzeug entfernt den weißen Hintergrund, sodass die Unterschrift auf dem Dokument frei steht.
Der dritte ist Tippen mit einer Schreibschrift. Das sieht erkennbar nach Schriftart aus, ist für interne Freigaben aber völlig ausreichend und schneller als alles andere.
Zur Größe: Eine Unterschrift sollte etwa 2 bis 2,5 Zentimeter hoch sein — in einem A4-Dokument bei 150 dpi also rund 120 bis 150 Pixel. Deutlich größer wirkt sie unseriös.
Für formfreie Verträge ja, als einfache elektronische Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, reicht sie nicht.
Ein Arbeitsverhältnis nicht. § 623 BGB schließt die elektronische Form dort ausdrücklich aus — es braucht Papier mit eigenhändiger Unterschrift.
Die höchste eIDAS-Stufe mit einem Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. Nur sie ersetzt die gesetzliche Schriftform.
Nein. Es wird in diesem Tab gelesen und neu geschrieben, überprüfbar im Netzwerk-Tab.
Auf einem Touchgerät zeichnen, oder auf weißem Papier unterschreiben und abfotografieren — der Hintergrund wird entfernt.
Ja. Eine eingefügte Grafik schützt nicht vor Änderungen. Dafür bräuchte es eine kryptografische Signatur.