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Gehalt & Steuern

Steuerrechner für Selbstständige

Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Vorauszahlungen im Überblick.

Was es macht. Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn, Gewerbetreibende zusätzlich Gewerbesteuer. Diese wird jedoch weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die Doppelbelastung bei durchschnittlichen Hebesätzen nahezu vollständig entfällt. Freie Berufe nach § 18 EStG zahlen gar keine Gewerbesteuer.
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So benutzt du Steuerrechner für Selbstständige

  1. Gib deinen voraussichtlichen Jahresgewinn ein — Einnahmen minus Betriebsausgaben.
  2. Wähl, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, und trag den Hebesatz deiner Gemeinde ein.
  3. Lies Einkommensteuer, Gewerbesteuer nach Anrechnung und die quartalsweise Vorauszahlung ab.

Freiberuflich oder gewerblich?

Die Einordnung entscheidet über Gewerbesteuer, Buchführungspflicht und Kammermitgliedschaft — und sie ist keine Wahl, sondern eine Feststellung des Finanzamts.

Freiberuflich sind die Katalogberufe des § 18 EStG und ihnen ähnliche Tätigkeiten: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher, Künstler, Wissenschaftler und Lehrer. Programmierer sind es, wenn die Tätigkeit ingenieurähnlich ist; reine Anwendungsbetreuung kann gewerblich sein.

Gewerblich ist der Rest — Handel, Handwerk, Vermittlung, Agenturen, die meisten Onlinegeschäfte.

Eine Falle ist die Infizierung: Übt eine Personengesellschaft neben der freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, kann die gesamte Tätigkeit gewerblich werden. Bei Einzelunternehmern lassen sich die Bereiche dagegen trennen, wenn Aufzeichnungen und Rechnungen sauber getrennt geführt werden.

Gewerbesteuer und ihre Anrechnung

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben und ist der Grund, warum manche Unternehmen ihren Sitz sorgfältig wählen.

Gewerbesteuer und ihre Anrechnung
SchrittRechnung
GewerbeertragGewinn, gerundet auf volle 100 €
Freibetragminus 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Steuermessbetragmal Steuermesszahl 3,5 %
Gewerbesteuermal Hebesatz der Gemeinde
Anrechnungminus das 4-fache des Messbetrags von der Einkommensteuer

Die Hebesätze reichen von rund 200 % in einigen kleinen Gemeinden bis über 500 % in Großstädten. Durch die Anrechnung nach § 35 EStG ist die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % für Einzelunternehmer nahezu neutral — darüber entsteht eine echte Mehrbelastung. Kapitalgesellschaften kennen weder den Freibetrag noch die Anrechnung.

Vorauszahlungen und die Falle im zweiten Jahr

Einkommensteuer wird vierteljährlich vorausgezahlt: am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Das Finanzamt setzt sie auf Basis des letzten Bescheids fest.

Daraus entsteht die klassische Liquiditätsfalle für Gründer. Im ersten Jahr gibt es keine Vorauszahlungen, weil kein Vorjahr existiert. Im zweiten Jahr kommt dann der Bescheid für Jahr eins — und gleichzeitig werden die Vorauszahlungen für Jahr zwei festgesetzt, oft rückwirkend für bereits verstrichene Quartale.

Es kann also passieren, dass in einem Quartal die Nachzahlung für das Vorjahr und zwei bis drei Vorauszahlungen für das laufende Jahr gleichzeitig fällig werden. Wer das nicht zurückgelegt hat, gerät in ernste Schwierigkeiten.

Als Faustregel: 30 bis 40 % des Gewinns auf ein separates Konto legen und nicht anfassen. Sinkt der Gewinn, lässt sich eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen — das geht formlos und wird bei plausibler Begründung meist gewährt.

Häufige Fragen

Zahle ich als Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Freie Berufe nach § 18 EStG sind davon befreit, unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben keinen.

Wird die Gewerbesteuer doppelt belastet?

Kaum. Sie wird über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet und ist bis etwa 400 % Hebesatz nahezu neutral.

Wie viel soll ich für Steuern zurücklegen?

30 bis 40 % des Gewinns auf ein separates Konto. Im zweiten Jahr können Nachzahlung und Vorauszahlungen zusammenfallen.

Kann ich die Vorauszahlungen senken lassen?

Ja, formlos beim Finanzamt mit plausibler Begründung. Bei sinkendem Gewinn wird das meist gewährt.

Brauche ich eine Bilanz?

Meist nicht. Unterhalb der Schwellen des § 141 AO genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Freiberufler dürfen sie unabhängig von der Höhe nutzen.

Werden meine Zahlen gesendet?

Nein, alles bleibt in diesem Tab.