Brutto-Netto-Rechner
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Gehalt & Steuern
Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Vorauszahlungen im Überblick.
Die Einordnung entscheidet über Gewerbesteuer, Buchführungspflicht und Kammermitgliedschaft — und sie ist keine Wahl, sondern eine Feststellung des Finanzamts.
Freiberuflich sind die Katalogberufe des § 18 EStG und ihnen ähnliche Tätigkeiten: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher, Künstler, Wissenschaftler und Lehrer. Programmierer sind es, wenn die Tätigkeit ingenieurähnlich ist; reine Anwendungsbetreuung kann gewerblich sein.
Gewerblich ist der Rest — Handel, Handwerk, Vermittlung, Agenturen, die meisten Onlinegeschäfte.
Eine Falle ist die Infizierung: Übt eine Personengesellschaft neben der freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, kann die gesamte Tätigkeit gewerblich werden. Bei Einzelunternehmern lassen sich die Bereiche dagegen trennen, wenn Aufzeichnungen und Rechnungen sauber getrennt geführt werden.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben und ist der Grund, warum manche Unternehmen ihren Sitz sorgfältig wählen.
| Schritt | Rechnung |
|---|---|
| Gewerbeertrag | Gewinn, gerundet auf volle 100 € |
| Freibetrag | minus 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften |
| Steuermessbetrag | mal Steuermesszahl 3,5 % |
| Gewerbesteuer | mal Hebesatz der Gemeinde |
| Anrechnung | minus das 4-fache des Messbetrags von der Einkommensteuer |
Die Hebesätze reichen von rund 200 % in einigen kleinen Gemeinden bis über 500 % in Großstädten. Durch die Anrechnung nach § 35 EStG ist die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % für Einzelunternehmer nahezu neutral — darüber entsteht eine echte Mehrbelastung. Kapitalgesellschaften kennen weder den Freibetrag noch die Anrechnung.
Einkommensteuer wird vierteljährlich vorausgezahlt: am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Das Finanzamt setzt sie auf Basis des letzten Bescheids fest.
Daraus entsteht die klassische Liquiditätsfalle für Gründer. Im ersten Jahr gibt es keine Vorauszahlungen, weil kein Vorjahr existiert. Im zweiten Jahr kommt dann der Bescheid für Jahr eins — und gleichzeitig werden die Vorauszahlungen für Jahr zwei festgesetzt, oft rückwirkend für bereits verstrichene Quartale.
Es kann also passieren, dass in einem Quartal die Nachzahlung für das Vorjahr und zwei bis drei Vorauszahlungen für das laufende Jahr gleichzeitig fällig werden. Wer das nicht zurückgelegt hat, gerät in ernste Schwierigkeiten.
Als Faustregel: 30 bis 40 % des Gewinns auf ein separates Konto legen und nicht anfassen. Sinkt der Gewinn, lässt sich eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen — das geht formlos und wird bei plausibler Begründung meist gewährt.
Nein. Freie Berufe nach § 18 EStG sind davon befreit, unabhängig von der Höhe des Gewinns.
24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben keinen.
Kaum. Sie wird über § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet und ist bis etwa 400 % Hebesatz nahezu neutral.
30 bis 40 % des Gewinns auf ein separates Konto. Im zweiten Jahr können Nachzahlung und Vorauszahlungen zusammenfallen.
Ja, formlos beim Finanzamt mit plausibler Begründung. Bei sinkendem Gewinn wird das meist gewährt.
Meist nicht. Unterhalb der Schwellen des § 141 AO genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Freiberufler dürfen sie unabhängig von der Höhe nutzen.
Nein, alles bleibt in diesem Tab.